Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB)
1 Geltungsbereich
1.1 Diese AGB gelten für alle Angebote, Verträge und Leistungen von Michael Schickerling, schickerling.cc (»scc«).
1.2 Abweichende oder ergänzende Bedingungen Ihrerseits werden nicht Vertragsbestandteil – auch dann nicht, wenn scc ihnen nicht ausdrücklich widerspricht oder Leistungen erbringt.
1.3 Diese AGB richten sich an Unternehmerinnen und Unternehmer (§ 14 BGB). Soweit Verträge mit Verbraucherinnen und Verbrauchern (§ 13 BGB) geschlossen werden und einzelne Bestimmungen diesen gegenüber nicht anwendbar sind, gelten die gesetzlichen Vorschriften.
2 Vertragsschluss
2.1 Angebote von scc beschreiben Leistungsumfang, Zeitrahmen und Vergütung und sind einen Monat ab Ausstellungsdatum gültig.
2.2 Ein Vertrag kommt zustande, wenn Sie das Angebot in Textform bestätigen. Beginnt scc auf Ihren Wunsch bereits vor Zugang einer ausdrücklichen Bestätigung mit der Leistungserbringung, gilt dies als Vertragsschluss auf Grundlage des Angebots.
2.3 Änderungen und Ergänzungen bedürfen der Textform.
3 Leistungen und Mitwirkung
3.1 Art und Umfang der Leistungen ergeben sich aus dem jeweiligen Angebot.
3.2 Sie stellen die für die Leistungserbringung erforderlichen Informationen, Unterlagen, Texte, Materialien und Freigaben vollständig und rechtzeitig bereit.
3.3 Sie sichern zu, über alle erforderlichen Rechte zu verfügen und keine Rechte Dritter zu verletzen. Sollten dennoch Ansprüche Dritter entstehen, stellen Sie scc insoweit von berechtigten Ansprüchen frei.
3.4 Wurden bereitgestellte Texte oder Materialien ganz oder überwiegend mithilfe künstlicher Intelligenz erstellt , teilen Sie dies vorab mit, um gemeinsam über den weiteren Einsatz zu entscheiden.
3.5 Verzögerungen aufgrund fehlender, unvollständiger oder verzögerter Mitwirkung verlängern vereinbarte Fristen angemessen; ist eine Leistungserbringung deshalb nicht sinnvoll möglich, kann scc die Arbeiten bis zur Klärung unterbrechen. Entsteht dadurch zusätzlicher Aufwand, werden das weitere Vorgehen und eine angemessene Vergütung abgestimmt.
3.6 Änderungen des vereinbarten Leistungsumfangs bedürfen der Abstimmung in Textform. Entsteht dadurch zusätzlicher Aufwand, wird dieser gesondert vergütet, und vereinbarte Termine verschieben sich angemessen.
3.7 Sofern im Angebot nichts anderes vereinbart ist, umfasst die Vergütung die beschriebenen Leistungen einschließlich der üblichen, projektgemäßen Überarbeitungen und Abstimmungen. Darüber hinausgehender Aufwand für zusätzliche Überarbeitungen oder Abstimmungen wird nach voriger Abstimmung gesondert vergütet.
4 Seminare, Workshops, Coachings und Weiterbildungen
4.1 Termine, Inhalte, Abläufe oder Formate können im sachlich erforderlichen und für Sie zumutbaren Umfang angepasst werden, insbesondere aufgrund organisatorischer oder technischer Gründe, Krankheit oder sonstiger Änderungen der Rahmenbedingungen. Dies umfasst auch die Durchführung von Online- anstelle von Präsenzveranstaltungen, so-fern der Charakter der Leistung ge-wahrt bleibt.
4.2 Arbeitsunterlagen, Präsentationen, Handouts und sonstige überlassene Materialien sind ausschließlich zur eigenen Nutzung bestimmt, sofern nicht ausdrücklich etwas anderes vereinbart ist. Sie dürfen ohne vorherige Zustimmung von scc weder vervielfältigt, weitergegeben, veröffentlicht noch für eigene gewerbliche Zwecke verwendet werden.
4.3 Ton-, Bild- oder Bildschirmaufzeichnungen sind nur mit
5 Vergütung und Zahlung
5.1 Es gilt die im Angebot vereinbarte Vergütung, jeweils zuzüglich der gesetzlichen Umsatzsteuer, soweit anwendbar.
5.2 Rechnungen sind innerhalb von zehn Tagen ohne Abzug zu zahlen, sofern im Angebot nichts Abweichendes vereinbart ist.
5.3 Vereinbarte Abschläge, Raten oder Teilrechnungen werden zu den im Angebot genannten Zeitpunkten oder mit Erreichen des jeweiligen Leistungsstands fällig.
5.4 Bei Zahlungsverzug gelten die gesetzlichen Regelungen. scc ist darüber hinaus berechtigt, weitere Leistungen bis zum Ausgleich fälliger Forderungen in angemessenem Umfang vorübergehend aussetzen.
6 Reisekosten, Raummieten und Auslagen
6.1 Reise-, Übernachtungs- und Raumkosten werden nach voriger Abstimmung berechnet, soweit sie nicht im Angebot enthalten sind.
6.2 Sonstige Auslagen und Fremdkosten werden berechnet, wenn sie vorab abgestimmt oder im Angebot vorgesehen sind.
7 Abnahme von Arbeitsergebnissen
7.1 Liefert scc ein abgrenzbares Arbeitsergebnis, prüfen Sie dieses innerhalb von zehn Werktagen und teilen etwaige wesentliche Mängel in Textform mit.
7.2 scc behebt berechtigte Mängel innerhalb angemessener Frist. Anschließend prüfen Sie erneut innerhalb von zehn Werktagen.
7.3 Erfolgt innerhalb der Prüffrist keine Rückmeldung, gilt das Arbeitsergebnis als abgenommen, sofern keine berechtigten Mängel angezeigt wurden. Unerhebliche Abweichungen sowie bloßes Nichtgefallen stehen der Abnahme nicht entgegen.
7.4 Weiterer Überarbeitungsbedarf, der über die Behebung der gemeldeten Mängel hinausgeht, wird als Zusatzleistung gesondert beauftragt.
7.5 Beratungs-, Workshop-, Mentoring- und vergleichbare Dienstleistungen gelten mit ihrer Erbringung als vertragsgemäß geleistet, sofern nicht ausdrücklich ein abnahmefähiges Arbeitsergebnis vereinbart ist.
8 Nutzungsrechte
8.1 scc räumt Ihnen an den für Sie erstellten Arbeitsergebnissen nach vollständiger Zahlung unbeschränkte Nutzungs- und Bearbeitungsrechte ein, soweit nicht anders vereinbart.
8.2 Allgemeine Methoden, Vorgehensweisen, Templates, Tools, Prompts, Systematiken und Know¬how verbleiben bei scc. Dies gilt auch dann, wenn sie bei der Erstellung der Arbeitsergebnisse verwendet wurden.
8.3 Entwürfe, Vorstufen, Zwischenergebnisse, Varianten und nicht ausgewählte Arbeitsfassungen dürfen nur mit voriger Zustimmung genutzt werden, sofern nichts anderes vereinbart ist.
9 Vertraulichkeit und Referenzen
9.1 Beide Seiten wahren die Vertraulichkeit aller Informationen, die sie im Rahmen der Zusammenarbeit erhalten, und nutzen sie ausschließlich zur Vertragsdurchführung. Diese Pflicht besteht über das Ende der Zusammenarbeit hinaus fort.
9.2 Ausgenommen sind Informationen, die öffentlich bekannt oder aufgrund gesetzlicher Pflicht offenzulegen sind.
9.3 scc nennt Sie und das Projekt als Referenz nur nach voriger Anfrage und mit Ihrer Zustimmung. Sie können eine erteilte Zustimmung jederzeit für die Zukunft widerrufen.
10 Zusammenarbeit mit externen Fachkräften
10.1 scc ist berechtigt, zur Erfüllung des Auftrags qualifizierte externe Fachkräfte einzusetzen.
10.2 Soweit externe Fachkräfte im Auftrag von scc tätig werden, bleibt scc Ihre vertragliche Ansprechpartnerin und haftet für deren Leistungen wie für eigenes Handeln.
10.3 Empfiehlt oder vermittelt scc eine externe Fachkraft, kommt der Vertrag über deren Leistungen ausschließlich zwischen Ihnen und der Fachkraft zustande. Für deren Leistungen übernimmt scc keine Verantwortung.
10.4 Soweit für die Auftragsabwicklung erforderlich, ist scc berechtigt, projektbezogene Informationen einschließlich personenbezogener Daten an externe Fachkräfte weiterzugeben. scc stellt sicher, dass diese in angemessener Weise auf Vertraulichkeit und die Einhaltung datenschutzrechtlicher Anforderungen verpflichtet werden.
11 Haftung
11.1 scc haftet bei einfacher Fahrlässigkeit nur bei Verletzung wesentlicher Vertragspflichten und nur für den vertragstypischen, vorhersehbaren Schaden, begrenzt auf die Nettovergütung des jeweiligen Auftrags.
11.2 scc schuldet, sofern nicht ausdrücklich in Textform vereinbart, keinen bestimmten Erfolg. Dies gilt insbesondere für den Abschluss eines Verlagsvertrags, den Umfang einer Verwertung, den Markterfolg eines Projekts oder einen Lernerfolg.
12 Laufzeit, Kündigung und Terminverschiebungen
12.1 Projektverträge enden mit Leistungserbringung. Fortlaufende Leistungen können von jeder Partei mit einer Frist von einem Monat zum Monatsende in Textform gekündigt werden, sofern nichts anderes vereinbart ist.
12.2 Bei Kündigung sind die bis dahin erbrachten Leistungen zu vergüten. Dies gilt auch für bereits begonnene Vorbereitungs-, Konzeptions- und Abstimmungsleistungen, bereits angefallene Fremd- und Reisekosten sowie fest eingeplante und nicht anderweitig nutzbare Termine.
12.3 scc ist berechtigt, den Vertrag aus wichtigem Grund zu kündigen, insbesondere wenn erforderliche Mitwirkung trotz angemessener Fristsetzung ausbleibt oder fällige Rechnungen trotz Mahnung nicht ausgeglichen werden.
12.4 Fest vereinbarte Termine können im Einvernehmen verschoben werden. Können Termine aus nicht zu vertretenden Gründen nicht eingehalten werden, stimmen die Parteien einen Ersatztermin ab. Bei kurzfristiger Absage oder Verschiebung fest vereinbarter Termine mit weniger als zehn Werktagen Vorlauf kann scc den dadurch entstandenen und nicht vermeidbaren Aufwand sowie bereits angefallene Kosten berechnen.
13 Schlussbestimmungen
13.1 Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland.
13.2 Gerichtsstand für Unternehmerinnen und Unternehmer ist München.
13.3 scc verarbeitet personenbezogene Daten im Rahmen der Vertragsdurchführung und unter Beachtung der geltenden datenschutzrechtlichen Vorschriften. Details regelt die Datenschutzerklärung auf der Webseite von scc.
13.4 Sollten einzelne Bestimmungen unwirksam sein, bleiben diese AGB im Übrigen wirksam. Anstelle der unwirksamen Regelung gilt die gesetzliche Regelung.
